Versand und Zahlungsbedingungen
Ausführung der Lieferungen
(1) Die Wahl unserer Vorlieferanten steht uns frei.
(2) Lieferfristen- und Termine gelten nur als annähernd und gelten mit Meldung der Versandbereitschaft bzw. Verlassen unseres Werkes als eingehalten.
(3) Die Lieferfrist beginnt mit dem Tage der endgültigen Auftragsannahme, jedoch nicht vor der völligen Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten, insbesondere dem Eingang etwa vom Besteller zu liefernder Unterlagen, sowie des Eingangs einer vereinbarten, bei Vertragsabschluss fälligen Anzahlung.
(4) Die vereinbarte Lieferfrist verlängert sich unbeschadet unserer Rechte aus Verzug um den Zeitraum, während dessen der Besteller/Käufer mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrag in Verzug ist.
(5) Teillieferungen kann der Besteller/Käufer nicht zurückweisen.
(6) Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Eintritt unvorhergesehener Ereignisse wie Rohstoffmangel, Feuer, Verkehrssperrungen, Streik, Aussperrung, Blockade, Aus-und Einfuhrverbote, gesetzliche oder behördliche Vorschriften, Mobilmachung und höhere Gewalt, soweit solche Hindernisse auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von Einfluss sind und bei uns, einem unserer Vor- oder Unterlieferanten oder Transporteur eintreten und nicht von uns nicht zu vertreten sind, wobei unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen ist. Führen die vorgenannten oder ähnliche Umstände dazu, dass uns die Erbringung der Leistung unmöglich wird, sind wir auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
(7) Bei Verzug durch uns kann uns der Besteller/Käufer eine angemessene Frist zur Erklärung setzen, ob wir zurücktreten oder in angemessener Frist liefern. Erklären wir uns nicht zur Lieferung in angemessener Frist in der Lage, steht dem Besteller/Käufer das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensansprüche wegen Nichterfüllung können nur geltend gemacht werden, wenn wir nachweislich grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt haben.
Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten nur die in unseren aktuellen Preislisten bzw. die in unserer Auftragsbestätigung festgelegten Preise, die sich ab Werk rein netto zuzüglich Mindermengenzuschläge, zuzüglich von evtl. Teuerungszuschlägen, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie Verpackungs- und Transportkosten verstehen.
(2) Die in unseren Preislisten und Auftragsbestätigungen genannten Preise sind Festpreise bis zum Tage der Gültigkeit einer neuen Preisliste. Grundsätzlich sind wir jedoch jederzeit berechtigt unsere Preise zu erhöhen, wenn sich nach Vertragsabschluss die Verhältnisse ändern, insbesondere wenn eine Erhöhung der Rohstoffpreise und/oder der Lohn- oder Transportkosten eintritt. Ändern sich die Preise unter Berücksichtigung dieser Umstände um mehr als 5% des in der Auftragsbestätigung genannten Preises, steht Käufern/Bestellern, die weder Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches noch Sondervermögen des öffentlichen Rechts noch juristische Personen des Öffentlichen Rechts sind, das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten.
(3) Sofern durch unserer Angebot oder mit der schriftlichen Auftragsbestätigung keine anderweitige Vereinbarung getroffen worden ist, sind die Zahlungen fällig rein netto Kasse innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum bzw. Wareneingang ohne Abzug oder innerhalb von 14 Tagen mit 2% Skonto. Teilzahlungen und gesondert berechnete Fracht- und Verpackungskosten sind nicht skontierfähig. Wechsel gelten nicht als Zahlungsmittel.
(4) Die Zurückhaltung von Zahlungen durch den Besteller/Käufer ist ausgeschlossen, sofern die Gegenansprüche aus einem anderen Vertragsverhältnis resultieren. Beruht der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis, ist die Zurückbehaltung von Zahlungen nur zulässig, wenn es sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche handelt.
(8) Der Besteller/Käufer kann die Aufrechnung mit Gegenforderungen nur erklären, wenn es sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt.
(9) Kommt der Besteller/Käufer mit einer Forderung ganz oder teilweise in Verzug, so darf dieser die in unserem Allein- oder Miteigentum stehenden Waren nicht mehr veräußern und hat sie auf Verlangen an uns herauszugeben.
(s.VI. Eigentumsvorbehalt)
(1O) Bei Verzug werden Zinsen und Provisionen in Höhe der jeweils gültigen Banksätze für kurzfristige Kredite, mindestens in Höhe von 5% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Sollte uns nachweisbaren höherer Verzugsschaden entstanden sein, sind wir berechtigt, diesen höheren Schaden geltend zu machen.
(11) Im Falle des Verzuges sind wir berechtigt, von sämtlichen noch nicht ausgeführten Verträgen zurückzutreten oder Lieferungen bzw. sonstige Leistungen aus sämtlichen Verträgen bis zur vollständigen Erfüllung aller uns gegen den Besteller/Käufer zustehenden Forderungen zurückzuhalten.
(12) Wir sind berechtigt, unsere Forderungen gegen etwaige Forderungen des Käufers aufzurechnen.